FAQ-BEREICH
Fragen zum Thema "Unfall" & "Haftpflichtschaden"

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Was tue ich im Fall eins Unfalls?

Mit diesen 4 Schritten verhalten Sie sich bei einem Unfall richtig:

 

Schritt 1: Notieren Sie...

  • das Kennzeichen des Fahrzeuges,
  • den Namen, die Anschrift und die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners,
  • die Adressen der Zeugen.
  • Hat ein Polizeibeamter den Unfall aufgenommen, so notieren Sie den Namen und die Dienststelle des Beamten - die Polizei muss immer kontaktiert werden, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, kann aber auch gerufen werden, wenn eine unklare Situation vorliegt

 

Schritt 2: Fotografieren Sie...

  • den Unfallort, die beiden Fahrzeuge und etwaige Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte oder sonstige Auffälligkeiten, die in Verbindung mit dem Unfall stehen könnten (in der Regel genügt die Kamera des Smartphones).

 

Schritt 3: Bestehen Sie unbedingt auf...

  • einen qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der in weiterer Folge ein Gutachten erstellt!
  • Bestehen Sie zudem darauf, dass ein Sachverständiger Ihrer Wahl herangezogen wird; die Versicherung darf den qualifizierten Sachverständigen nicht ablehnen!
  • Lehnen Sie Kostenvoranschläge oder auch versicherungseigene Gutachten ab - denken Sie immer an die Wertminderung, die durch den Unfall entstanden ist!

 

Schritt 4: Kontaktieren Sie...

  • so schnell wie möglich, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, um Ihre Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer zu vertreten!

 

 

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Wen Frage ich bei einem Kfz Haftpflichtschaden?

Bei komplizierten Angelegenheiten wendet man sich für gewöhnlich an den passenden Fachmann. Wir sichern als freier, unabhängiger und objektiver Sachverständiger seit 1997 die Ansprüche unserer Kunden. Dabei bilden wir uns ständig auf den entsprechenden Fachgebieten fort, damit unsere Gutachten bei einem Kfz Haftpflichtschaden der aktuellen Rechtslage entsprechen. Durch den mit Fortbildungen gesicherten Kenntnisstand sichern wir auch Ihre Ansprüche mit den aktuellsten Mitteln. Gründlich, sachkundig und präzise erstellen wir Gutachten und machen Einschätzungen. Damit werden Ihre Ansprüche schriftlich gesichert und bestätigt, so dass Ihnen diese Sorge bei der Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner abgenommen wird. Durch eine saubere Dokumentation kommen Sie auch schneller zu Ihrem Recht, da der Verfahrensablauf durch Klarheit beschleunigt wird.


Unsere Vorteile für Sie:

  • Schutz Ihrer Ansprüche bei Haftpflichtschäden
  • Besondere Kompetenz und breites Angebot
  • Zusätzliche Absicherung in Rechtsstreitigkeiten

 

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Wie beurteile ich den Haftpflichtschaden bei meinem Fahrzeugtypen?

Haben Sie ein besonderes Fahrzeug, oder kam es zu einem Unfall mit einem solchen Fahrzeug als Unfallgegner-Fahrzeug? Durch unsere hohe Sachkompetenz und Erfahrung können wir Schäden an vielen verschiedenen Fahrzeugtypen einschätzen: neben den Schäden an PKW und Motorrädern erstellen wir auch Gutachten für LKW – auch mit Sonderaufbauten wie etwa Hebebühnen, Kranaufbauten, Kipplasteraufbauten sowie Tanks und ähnliches – ebenso wie für Oldtimer; wir begutachten auch einen möglichen Haftpflichtschaden an Kommunalfahrzeugen. Wir sind in der Lage, zu fast allen üblichen motorisierten Fahrzeugen ein Gutachten zu erstellen und eine Einschätzung abzugeben. So ersparen wir unseren Kunden langes Suchen nach einem passenden Gutachter. Mit der fortdauernden Fortbildung bleiben wir zudem immer auf dem aktuellen Stand der Rechtslage, so dass Sie umfassend kompetent beraten werden können. Auch in schwierigen Sachlagen können wir dank der erworbenen Kompetenz gründlich vorgehen und den Schaden schriftlich einschätzen.

 

 

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Das Kfz und der Haftpflichtschaden – eine Interpretationssache?

Versicherungen eines Schädigers bemühen sich oft darum, die Schadenssumme kleinzuhalten. Der Gutachter, der von solchen Versicherungen geschickt wird, muss allerdings nicht akzeptiert werden. Wir empfehlen stattdessen einen Gutachter, der neutral, und sachlich ein Gutachten erstellt. Denn ein unabhängiger Gutachter kann an Ihrem Kfz den Haftpflichtschaden begutachten und eine objektive Einschätzung vornehmen. Das ist Ihr Recht, und so werden auch Ihre Ansprüche gesichert, Sie sichern sich ab gegen möglicherweise interessengesteuerte Einschätzungen. Die Beständigkeit unseres Sachverständigenbüros bestätigt unsere Leistungen als Erfolg und beweist die Notwendigkeit eines unabhängigen Gutachtens.