?
Mit diesen 4 Schritten verhalten Sie sich bei einem Unfall richtig:
?
Bei komplizierten Angelegenheiten wendet man sich für gewöhnlich an den passenden Fachmann. Wir sichern als freier, unabhängiger und objektiver Sachverständiger seit 1997 die Ansprüche unserer Kunden. Dabei bilden wir uns ständig auf den entsprechenden Fachgebieten fort, damit unsere Gutachten bei einem Kfz Haftpflichtschaden der aktuellen Rechtslage entsprechen. Durch den mit Fortbildungen gesicherten Kenntnisstand sichern wir auch Ihre Ansprüche mit den aktuellsten Mitteln. Gründlich, sachkundig und präzise erstellen wir Gutachten und machen Einschätzungen. Damit werden Ihre Ansprüche schriftlich gesichert und bestätigt, so dass Ihnen diese Sorge bei der Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner abgenommen wird. Durch eine saubere Dokumentation kommen Sie auch schneller zu Ihrem Recht, da der Verfahrensablauf durch Klarheit beschleunigt wird.
?
Haben Sie ein besonderes Fahrzeug, oder kam es zu einem Unfall mit einem solchen Fahrzeug als Unfallgegner-Fahrzeug? Durch unsere hohe Sachkompetenz und Erfahrung können wir Schäden an vielen verschiedenen Fahrzeugtypen einschätzen: neben den Schäden an PKW und Motorrädern erstellen wir auch Gutachten für LKW – auch mit Sonderaufbauten wie etwa Hebebühnen, Kranaufbauten, Kipplasteraufbauten sowie Tanks und ähnliches – ebenso wie für Oldtimer; wir begutachten auch einen möglichen Haftpflichtschaden an Kommunalfahrzeugen. Wir sind in der Lage, zu fast allen üblichen motorisierten Fahrzeugen ein Gutachten zu erstellen und eine Einschätzung abzugeben. So ersparen wir unseren Kunden langes Suchen nach einem passenden Gutachter. Mit der fortdauernden Fortbildung bleiben wir zudem immer auf dem aktuellen Stand der Rechtslage, so dass Sie umfassend kompetent beraten werden können. Auch in schwierigen Sachlagen können wir dank der erworbenen Kompetenz gründlich vorgehen und den Schaden schriftlich einschätzen.
?
Versicherungen eines Schädigers bemühen sich oft darum, die Schadenssumme kleinzuhalten. Der Gutachter, der von solchen Versicherungen geschickt wird, muss allerdings nicht akzeptiert werden. Wir empfehlen stattdessen einen Gutachter, der neutral, und sachlich ein Gutachten erstellt. Denn ein unabhängiger Gutachter kann an Ihrem Kfz den Haftpflichtschaden begutachten und eine objektive Einschätzung vornehmen. Das ist Ihr Recht, und so werden auch Ihre Ansprüche gesichert, Sie sichern sich ab gegen möglicherweise interessengesteuerte Einschätzungen. Die Beständigkeit unseres Sachverständigenbüros bestätigt unsere Leistungen als Erfolg und beweist die Notwendigkeit eines unabhängigen Gutachtens.