Das Kfz-Unfallgutachten gibt Ihnen einen Überblick über die Höhe des Schadens, der an Ihrem Fahrzeug entstanden ist! Bei Fragen rund um Ihr Fahrzeug stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir erstellen Unfallgutachten für PKWs, LKWs, Krafträder und auch für Sonderfahrzeuge (jedoch nur auf Anfrage). In unseren Gutachten finden sich alle Faktoren, die einerseits zur Schadenregulierung mit den Versicherungsgesellschaften oder auch für die juristische Geltendmachung erforderlich sind. So führen wir die Reparaturkosten an, bewerten das Fahrzeug und erstellen eine Zustandsbeschreibung. Selbstverständlich berechnen wir den Restwert, eine Nutzungsausfallpauschale und auch den Minderwert. Wir führen eine digitale Fotodokumentation des Fahrzeuges durch und halten die Beschädigungen fest. Am Ende bekommen Sie ein modernes Kfz-Unfallgutachten, das natürlich alle Vorgaben der aktuellen Rechtsprechung erfüllt.
Wir besichtigen die Fahrzeuge im Großraum Bergstraße, Darmstadt, Mannheim, Viernheim, Weinheim und im vorderen Odenwaldkreis - wenn Sie wünschen, dann sogar noch am Tag der Beauftragung. Die Fertigstellung erfolgt am nächsten Werktag!
Handelt es sich um einen unverschuldeten Unfall, so unterliegen Sie keiner Weisungspflicht und können einen Gutachter Ihrer Wahl bestellen. Das gilt auch für die Wahl der Werkstatt, der Wahl des Rechtsanwaltes und auch bei der Wahl des Mietwagens. Die Kosten, die für die Erstellung des Kfz-Unfallgutachtens entstehen, können direkt mit der Versicherungsgesellschaft abgerechnet werden. Wir kümmern uns auch, sofern Sie das wollen, um die Regulierung des Schadens.
Das Angebot der Abtretung gilt auch für Schäden, bei denen ausgegangen werden muss, dass Sie eine Mitschuld tragen. Die Maximalhöhe, die Sie aufgrund der Teilschuld tragen müssen, wird im Rahmen der Besichtigung vereinbart. Handelt es sich um einen geringfügigen Bagatellschaden, so erstellen wir ein Kurz-Gutachten. Dieses Gutachten kann mit einem Kostenvoranschlag verglichen werden. Die Kosten, die für dieses Kurz-Gutachten entstehen, müssen ebenfalls von der Gegenseite getragen werden.
Sie möchten die Unfallschäden begutachten lassen und besitzen eine Kaskoversicherung? Dann kontaktieren Sie zunächst Ihre Versicherungsgesellschaft. Hier gilt nämlich das sogenannte Vertragsrecht. Es ist also möglich, dass die Versicherungsgesellschaft die Kosten, die für das Gutachten entstehen, nicht übernimmt. Nimmt die Versicherungsgesellschaft eine eigenständige Schadenbezifferung vor, so überprüfen wir natürlich gerne das Ergebnis. Stellen wir fest, dass eine fehlerhafte Schadenermittlung vorliegt, so können wir auch ein Gegengutachten anfertigen.